Schuldekanat
Aufgaben der Schuldekanin
Für die mit der schulischen Erziehung und Bildung zusammenhängenden Leitungsaufgaben des Kirchenbezirks errichtet der Landeskirchenrat im Einvernehmen mit den Bezirkskirchenräten für einen oder mehrere Kirchenbezirke Stellen für Schuldekaninnen bzw. Schuldekane. Die Schuldekanin/der Schuldekan wird für die Dauer von acht Jahren gewählt.
Sie führen die Dienstaufsicht über alle kirchlichen Lehrkräfte im Religionsunterricht an den öffentlichen und privaten Schulen; weiterhin nehmen sie die Fachaufsicht über den Religionsunterricht wahr.
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